Unter Straflosigkeit versteht man die Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen.
Straflosigkeit bedeutet:
- Verweigert den Opfern:
- Gerechtigkeit
- Wiedergutmachung
- Wahrheit
- Gefährdung der Gesellschaft:
- Werte
- Disziplin
- demokratisches System
- Weltfrieden der Staatengemeinschaft gefährdet durch schwere Menschenrechtsverletzungen:
- Völkermord,
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Kriegsverbrechen
- Verbrechen der Agression
Die Versagung der Strafverfolgung bedingt, dass die Angehörigen Getöteter oder Verschwundener oftmals jahrzehntelang über deren Schicksal im Ungewissen gelassen werden und ihre Toten nicht begraben können und dadurch eine Trauerarbeit nicht stattfindet. Die Verschwunden sind weder tot noch lebendig, dieser Konflikt hat meist psychotische Wirkungen auf die Angehörigen. Für die Opfer von Folter bedeutet dies eine Barriere bei der Aufarbeitung der traumatischen Erfahrung und erhöhte Reaktivierungsgefahr des Traums.
Werden die Täter nicht im Rahmen eines Strafverfahrens identifiziert und verurteilt, erhalten ihre Opfer häufig weder materielle Entschädigung noch moralische Rehabilitierung. Für eine Vielzahl gesundheitlich schwer beeinträchtigter Opfer bedeutet dies ein Leben unterhalb der Armutsgrenze ohne ausreichende medizinische Versorgung. Die Straflosigkeit liefert damit Menschen der Schutzlosigkeit aus, signalisiert potentiellen Tätern, dass auch zukünftig schwerste Menschenrechtsverletzungen hingenommen werden und untergräbt die Wiederherstellung rechtstaatlicher Zustände auf Jahre hinaus.
„Straflosigkeit ist weiterhin die Hauptursache für die Aufrechterhaltung und „Förderung“ von Menschenrechtsverletzungen“
UN Sonderberichterstatter für Folter UN Doc A/54/426, 1 Oktober 1999, Abschnitt 48) (auch: UN Doc E/CN.4/2005/102/add1,8Feb.2005)