Die Internationale Strafgerichtsbarkeit
füllt eine zentrale Lücke bei der Strafverfolgung von besonders schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn in vielen Staaten, in denen derartige Verbrechen begangen werden, fehlt es der nationalen Justiz an Unabhängigkeit oder Durchsetzungsvermögen, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen, die an zentralen Machtpositionen sitzen. Oftmals ist auch das nationale Justizwesen durch Bürgerkrieg zusammengebrochen oder schlichtweg überfordert, Völkerrechtsverbrechen zu ahnden.
Werden diese Verbrechen nicht strafrechtlich verfolgt, so hat dies meist zur Folge, dass auch deren nähere Umstände niemals aufgeklärt werden: Die Opfer erhalten weder materielle Entschädigung noch moralische Rehabilitierung; die Angehörigen Getöteter oder „Verschwundener“ werden oftmals jahrzehntelang über deren Schicksal im Ungewissen gelassen. Die Straflosigkeit der Täter bestärkt diese in der Annahme, auch zukünftige Menschenrechtsverletzungen würden hingenommen und untergräbt die Wiederherstellung rechtstaatlicher Zustände auf Jahre hinaus.
In diesen Fällen ist der IStGH die einzige Chance für die Opfer, Gerechtigkeit zu erfahren, mit ihrem Verlust fertig zu werden und Wiedergutmachung zu erhalten. Er verhindert, dass die Täter weitere Verbrechen begehen können und setzt ein deutliches Zeichen an die Regierenden, dass Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht länger hingenommen werden. Der IStGH bietet die Möglichkeit, durch die exemplarische Aufarbeitung von Straftaten, die die Grundlagen der Gesellschaft erschüttert haben, neues Vertrauen in den Rechtstaat zu bilden, die Versöhnung zwischen Bevölkerungsgruppen voranzutreiben und so den Aufbau einer friedlichen Gesellschaft zu stärken
weitere Informationen zum Internationalen Strafgerichtshof (ISTGH)
Römische Statuten zum ISTGH, Völkerstrafgesetzbuch BRD (VSTGB)